Privateigentum und öffentliche Energieversorgung - Betrachtungen zu einem normativen Instrumentarium, das unentgeltliche Grundstücksbenutzung und Enteignung vorsieht.

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SEBI: 90/4487

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Zusammenfassung

Die leitungsbezogene Energiewirtschaft beansprucht zwangsläufig Grund und Boden, z. B. für das Aufstellen von Masten oder für das Überspannen mit Leitungen; davon belastet sind auch private Grundstückseigentümer. Die Autorin untersucht die zentrale Rolle des Art. 14 GG (Grundrecht auf Schutz des Eigentums) bei der Auseinandersetzung über Entschädigungspflichten und Enteignung bzw. Eigentumsbeschränkung oder Duldungspflicht. Für diese Analyse werden neben dem Energiewirtschaftsrecht insbesondere die Allgemeinen Versorgungsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versorgungswirtschaft herangezogen. Für die hier auftretenen Entschädigungspflichten seitens der Energieversorgerbetriebe werden alle Anspruchsgrundlagen geprüft. alk/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Energierecht, Energiewirtschaft, Energieversorgung, Energieversorgungsunternehmen, Enteignung, Eigentumsbeschränkung, Duldungspflicht, Baugesetzbuch, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Gemeindeunternehmen, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Recht, Energie

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Bochum: Brockmeyer (1990), XXVII, 247 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1990)

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Energierecht, Energiewirtschaft, Energieversorgung, Energieversorgungsunternehmen, Enteignung, Eigentumsbeschränkung, Duldungspflicht, Baugesetzbuch, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Gemeindeunternehmen, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Recht, Energie

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Bochumer juristische Studien; 83