Die Löschung von Reichs- und Goldmarkhypotheken sowie -grundschulden im Grundbuch - zugleich ein Beitrag zum Aufgebotsverfahren nach §§ 1170, 1171 BGB.
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DE
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Münster
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ZLB: 93/448
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DI
S
S
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Abstract
Bei der Löschung von Gold- und Reichsmarkhypotheken sowie -grundschulden treten oft Schwierigkeiten dargestalt auf, daß die Berechtigung des Hypothekeninhabers nicht verjährt ist und der Nachweis der Löschungsbewilligung der Gläubiger bzw. deren Erben sich oft als ein sehr langwieriges Verfahren darstellt. Dadurch vermindert sich der aktuelle Grundstückswert, insbesondere bei einer gewünschten erstrangigen Belastung oder einem Verkauf. Daher ist die Untersuchung ein wichtiger Beitrag zu aktuellen Problemen in den neuen Bundesländern zum Thema Immobilienrecht. Der Autor nimmt eine Unterscheidung bei den sogenannten "Judenhypotheken" (zur Zeit der Wirtschaftskrise in den 20er und 30er Jahren zugunsten jüdischer Gläubiger eingetragene Hypotheken) hinsichtlich der Tilgung oder Nichttilgung der Hypothek vor. Zugleich erfolgt der Versuch, einen praktikablen Weg zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu finden. Im weiteren wird das Aufgebotsverfahren nach §§1170, 1171 BGB erläutert, nach dem der Gläubiger der Hypothek ausgeschlossen werden kann. rebo/difu
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XVIII, 134 S.
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Juristische Schriftenreihe; 27