Das große Bauherrenmodell als Chance. Positive Meinung der norddeutschen Unternehmen.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Beim großen Bauherrenmodell werden von einem Initiator Anleger zusammengeführt, die Miteigentumsanteile an einem dem Initiator oder einem Dritten gehörenden Grundstück erwerben, auf dem Grundstück ein Wohngebäude errichten und an den einzelnen Wohnungen Sondereigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes begründen. Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft kann sich nach dem Gemeinnützigkeitsrecht am Bauherrenmodell als Anpächter ungenutzter Wohnungen oder als Anleger selbst beteiligen. Es werden an einem marktnahen Beispiel die für einen Anleger relevanten Zahlen für die Herstellungsphase und die Bewirtschaftungsphase eines Objekts durchgerechnet. hg

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Politik, Wohnungsbau, Finanzen, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungssubvention, Wohnungswirtschaft, Bauherrenmodell, Wohnungsrecht

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.12, S.688-691

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Politik, Wohnungsbau, Finanzen, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungssubvention, Wohnungswirtschaft, Bauherrenmodell, Wohnungsrecht

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