Gesellschaftliche Ertüchtigung während der Heimerziehung? Einführungsreferat Arbeitsgruppe 9, Sozialarbeitertag 1970.
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1970
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Es wird gefragt, wie der Rechtsanspruch des jungen Menschen auf Erziehung zur gesellschaftlichen Ertüchtigung, der als Sozialisationsanspruch verstanden wird, durch Heimerziehung verwirklicht werden kann. U.a. schlägt Verf. eine Typisierung von Fehlverhaltensformen vor, um entsprechende Behandlungs- und Organisationsformen aufzubauen und verspricht sich Erfolg von einem ,,therapeutisch-sozialpädagogischem System, in dem das existentielle Erlebnis der Zugehörigkeit zu einer Gruppe das Fundament für die Behandlung ist und selbständige Aktivität von Verantwortung es ermöglichen, sich mit der Gemeinschaft und dem Gemeinwesen zu identifizieren''.
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In: Der Sozialarbeiter (1970) S. 42-47
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DJI-Dok.; 2/70