Besonderheiten und Situation des Raumplanungsrechts in Griechenland.
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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BBR: Z 121
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RE
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Zusammenfassung
Die Rechtsordnung der öffentlichen Raumplanung in Griechenland weist gegenüber der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Rechtslage viele Unterschiede auf. Dies liegt einerseits an den geschichtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten beider Staaten, zum anderen an deren verschiedenem Staatsaufbau. Griechenland ist, im Gegensatz zur föderalen Struktur der Bundesrepublik, ein Einheitsstaat. Das griechische Hoheitsgebiet ist in 51 Verwaltungsbezirke gegliedert, die sog. Regionen. Sie bilden selbständige Verwaltungseinheiten ohne juristische Persönlichkeit. Ihre räumliche Abgrenzung ist nach geo-ökonomischen, gesellschaftlichen und verkehrspolitischen Gesichtspunkten festgelegt worden. Der Aufsatz schildert die Übergangsphase, in der sich das Raumplanungsrecht in Griechenland zur Zeit befindet, mit Schwerpunkt auf einer Erörterung des griechischen Städtebaurechts. Orientierungsmodelle für die Reformierung des griechischen Städtebaurechts sind das geltende französische Recht und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Raumplanung, Raumordnung, Städtebaurecht, Gesetzgebung, Städtebaupolitik, Planungsrecht, Planungsverfahren, Bodenordnung, Mitwirkung, Rechtssystem, Gesetzesneuregelung, Verwaltungssystem, Planungsinstrument, Gemeindebeteiligung, Bürgerbeteiligung, Recht, Sozialrecht
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Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.22, S.1146-1150, Lit.
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Raumplanung, Raumordnung, Städtebaurecht, Gesetzgebung, Städtebaupolitik, Planungsrecht, Planungsverfahren, Bodenordnung, Mitwirkung, Rechtssystem, Gesetzesneuregelung, Verwaltungssystem, Planungsinstrument, Gemeindebeteiligung, Bürgerbeteiligung, Recht, Sozialrecht