Das intertemporale Recht bei der Baubewilligung.

Straub, Martin
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1976

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SEBI: 76/5763

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Das Problem des intertemporalen Rechts stellt sich in Zeiten der Rechtsänderung, wenn nämlich der Übergang von altem Recht zu neuem, noch nicht gültigem Recht zu vollziehen ist. Es hat hierbei die Funktion, abrupte Brüche in der Rechtskontinuität unter Berücksichtigung des Rechtsänderungsinteresses einerseits und des Rechtswahrungsinteresses andererseits zu vermeiden. Intertemporales Recht wird beim Baubewilligungsverfahren besonders bedeutsam. In den Vermögensdispositionen, die der Bauwillige im Vertrauen auf die alte Rechtslage tätigt, ist er grundsätzlich zu schützen, gegebenenfalls mittels Entschädigung. Beim Baubewilligungsverfahren ist nicht gültiges Recht nicht anwendbar; andererseits kann auch ein Bedürfnis bestehen, das Bauvorhaben nach altem Recht nicht mehr bewilligen zu müssen. Hier empfiehlt sich ein Plansicherungsinstitut, das gewährleistet, daß objektive Kriterien über die Anwendbarkeit alten oder neuen Rechts entscheiden. Als objektiver Zeitpunkt für das in Frage stehende Recht ist derjenige der rechtzeitig erfolgenden Gesuchserledigung zu bestimmen.

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Zürich: Schulthess (1976), XVI, 181 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1976)

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Serie/Report Nr.

Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 494

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