Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde wegen Ausweisung einer Sondermülldeponie.
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1991
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IRB: Z 1647
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Das Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, daß eine Gemeinde die Ausweisung eines Standortes für eine Sondermülldeponie dulden muß, die von der Landesregierung in einem Gebietsentwicklungsplan vorgenommen wurde.
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Baustoff-Recycling + Deponietechnik, Isernhagen 7(1991), Nr.6, S.22