Umsetzung der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg. Berichtsantrag im Landtag.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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Abstract

Für das Land Baden-Württemberg wurden im März 2001 im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie der Europäischen Union 234.450 Hektar als FFH-Gebiete gemeldet. Dies entspricht 6,5 Prozent der Landesfläche. Zugleich wurden 179.722 Hektar als Vogelschutzgebiete gemeldet, was 4,9 Prozent der Landesfläche entspricht. FFH- und Vogelschutzgebiete, die sich teilweise überlappen, bilden zusammen das Netzwerk Natura 2000 und umfassen mit 308.760 Hektar 8,6 Prozent der Landesfläche. Bei den durch FFH-Gebietsausweisungen betroffenen Bürgern herrscht vielerorts Unsicherheit, wie sie ihre Grundstücke künftig nutzen können und Gemeinden fürchten um ihre künftigen Entwicklungspotenziale. Unklarheit besteht ebenso über die Frage, in welcher Weise die Nutzungs- und Pflegepläne erstellt werden und wie die Grundstückseigentümer am Verfahren beteiligt werden. Weiter wird befürchtet, dass in Zukunft weitere Nutzungseinschränkungen erfolgen werden. Vor diesem Hintergrund wurde ein Berichtsantrag im Landtag von Baden-Württemberg gestellt, der in dem Beitrag zusammen mit der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) im Wortlaut wiedergegeben ist. difu

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Die Gemeinde

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Nr. 14

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S. 553-556

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