Gefahr durch Konzentration des Grundeigentums.
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1986
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ZZ
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IRB: Z 1425
SEBI: Zs 3670-4
BBR: Z 2392
SEBI: Zs 3670-4
BBR: Z 2392
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Zusammenfassung
Der Artikel, aus der Feder des Direktors des Schweizer Bundesamtes fuer Raumplanung, geht auf Ziele und Wege der Raumplanung ein. Besonderen Stellenwert nimmt dabei die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, und Gemeinden ein. Die Planungsspielraeume dieser drei staatlichen Ebenen werden in ihrem Zusammenhang dargestellt. Dem Hauptziel der Raumplanung - dem haushaltenden Umgang mit der unvermehrbaren Ressource Boden - ist, dem Autor zufolge, am meisten mit breiter Streuung des Grundeigentums gedient; daher wird dessen Konzentration zur Gefahr. (GUS)
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Aktuelles Bauen, Solothurn 21/43(1986), Nr.10, S.18-21, Abb.