Die staatliche Genehmigung von Rechtsakten der Selbstverwaltungsträger.
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SEBI: 77/4401
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Zusammenfassung
Genehmigungs-, Bestätigungs- und Einspruchsvorbehalte zugunsten staatlicher Behörden im Bereich der Selbstverwaltung haben zusammen mit der eigentlichen Körperschaftsaufsicht ihre gemeinsame Wurzel in dem Recht der Obervormundschaft des absolutistischen Staates. Während die staatliche Aufsicht gegenüber der Wahrnehmung eigener Aufgaben der Selbstverwaltungsträger (Gemeinden, Hochschulen) lediglich die Rechtmäßigkeitskontrolle des Selbstverwaltungshandelns bedeutet, begründen Genehmigungs- und Bestätigungsvorbehalte grundsätzlich ein beschränktes staatliches Mitwirkungsrecht. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn es zur Wahrung überörtlicher staatlicher Interessen erforderlich ist. Genehmigungsvorbehalte sind ein geeignetes Instrument, um die notwendige Kooperation verschiedener Kompetenzträger zu erreichen und die unterschiedlichen Interessen sicherzustellen. Im Hochschulrecht sind bestimmte staatliche Mitwirkungsrechte zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit und staatlicher Mitverantwortung legitim und unverzichtbar.
Beschreibung
Schlagwörter
Selbstverwaltungsrecht, Staatsaufsicht, Hochschulrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Heidelberg: Winter(1976), 173 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1975)
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Selbstverwaltungsrecht, Staatsaufsicht, Hochschulrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 30