UrhG § 2 Abs.1 Nr.4, 14. BGH, Urteil vom 2.10.1981 - I ZR 137/79, Berlin.
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1982
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Der Urheberrechtsschutz an einem Kirchenbau kann auch die bauliche Innenraumgestaltung erfassen. Das Recht gegen die Entstellung einer urheberrechtlich geschützten Innenraumgestaltung kann ausnahmsweise auch durch die Aufstellung und Gestaltung von Einrichtungsgegenständen berührt werden, vorausgesetzt, diese Gegenstände sind entsprechend der architektonischen Planung derart in die bauliche Innenraumgestaltung miteinbezogen worden, dass sie das Raumbild entscheidend mitprägen. -y-
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.1, S.32-35