Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben. Ansiedlung von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten.

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SEBI: 88/4526

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Abstract

Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in den Innenstädten führt im allgemeinen zu deren Belebung, sie kann jedoch auch zu negativen Strukturveränderungen und einer Niveausenkung innerstädtischer Bereiche führen. Die Gemeinden sind daher bemüht, diese Vorhaben zu steuern. Der Runderlaß enthält in der verbindlichen Form einer Verwaltungsvorschrift Planungs- und Entscheidungshilfen bei der Ansiedlung von Spielhallen und sonstiger Vergnügungsstätten in Nordrhein-Westfalen. Er berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung und ist besonders auf städtebauliche Ziele ausgerichtet. cp/difu

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Vergnügungsstätte, Spielhalle, Genehmigung, Verwaltungsvorschrift, Städtebau, Baurecht, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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Düsseldorf: (1988), 7 S.

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Vergnügungsstätte, Spielhalle, Genehmigung, Verwaltungsvorschrift, Städtebau, Baurecht, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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MSWV-Kurzinformation; 6/88