Verfassungsrechtliche Garantien für die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern.
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DE
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Würzburg
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ZLB: 98/3523
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DI
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Abstract
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist den Gemeinden das Recht zur Wahrnehmung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausdrücklich zu. Die Arbeit untersucht, in welchem Verhältnis die diesbezüglichen Normierungen in den Verfassungen der neuen Länder zu den Vorgaben des Grundgesetzes stehen. Sie fragt weiterhin danach, ob zwischen den Verfassungen der neuen Länder Ähnlichkeiten bestehen und ob die Regelungen bzgl. der kommunalen Selbstverwaltung Parallelen zu den Verfassungen der alten Länder aufweisen. Es zeigt sich, dass sich die Verfassungsgeber der neuen Länder im wesentlichen an den vergleichbaren Normen der alten Länder orientiert haben. Leider haben sowohl Sachsen-Anhalt als auch Brandenburg die grundgesetzwidrige, kompetenzielle Gleichstellung von Gemeinden und Kreisen der Verfassung von Nordrhein-Westfalen übernommen. Abschließend lässt sich feststellen, dass in den neuen Verfassungen keine neuartigen Gestaltungen der kommunalen Selbstverwaltung gefunden wurden. lil/difu
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262 S.