Produzentenhaftung im Konzern.

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Berlin

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ZLB: 2004/178

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DI

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Abstract

Nach einer Einführung in die Grundsätze der Produzentenhaftung sowie der Grundlagen konzernrechtlicher Haftung wird unter Zugrundelegung der Tatbestandsmerkmale der Produzentenhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz untersucht, welche Konzernunternehmen unter welchen Bedingungen die Voraussetzungen des Herstellerbegriffs nach § 4 ProdHaftG erfüllen. Es wird geprüft, in welchen Bereichen, in welchen Formen und bis zu welchem Grad die Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft einwirken kann, ohne als Herstellerin angesehen und mit einer produkthaftungsrechtlichen Verantwortung belastet zu werden. Gegenstand ausführlicher Erörterung ist das Konzernmerkmal der einheitlichen Leistung nach § 8 Abs. 1, S. 1 AktG sein. Ein weiterer Abschnitt der Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der deliktsrechtlichen Produzentenhaftung im Konzern. Nach einer Darstellung der Grundsätze des Verkehrspflichtkonzeptes sowie der einzelnen Bereiche von Verkehrssicherungspflichten wird anhand verschiedener Tatbestände erläutert, welche besonderen konzernspezifischen Verkehrssicherungspflichten einem Konzernunternehmen obliegen. In diesem Zusammenhang wird auf das Auftreten einer Konzerngesellschaft als Hersteller sowie auf die Verkehrssicherungspflichten einer konzernzugehörigen Vertriebsgesellschaft eingegangen. Diese Ausführungen dienen als Grundlage für die Erörterung der Frage, ob einem herrschenden Unternehmen aufgrund der Konzernverflochtenheit erhöhte Verkehrssicherungspflichten für die von einer Tochtergesellschaft hergestellten Produkte aufzuerlegen sind. Den Abschluss bildet die Darstellung des multinationalen Konzerns, die auf die besondere deliktsrechtliche Pflichtenstellung der inländischen Importgesellschaft eines EU-fremden Herstellers eingeht. goj/difu

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XI, 292 S.

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