Die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten im Jahre 1972; Raumordnung in Kärnten; Umschlagt.

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SEBI: 75/3898

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Mit Wirkung vom 1.Jan. 1973 wurde die Territorialstruktur Kärntens geändert und die Zahl der Gemeinden von 203 auf 121 reduziert.Anläßlich dieser Maßnahme wurde die vorliegende Dokumentation herausgegeben, in der die Entstehung und Entwicklung der Kärntner Gemeinden von 1849 bis 1972 aufgezeigt, die Grundprinzipien und Phasen der Reform erläutert und abschließend eine Charakteristik der neuen Gemeinden gegeben wird.Die Notwendigkeit zur gemeindlichen Gebietsreform wird aus der Zielsetzung des Kärntner Raumordnungsgesetzes (LGBl.Nr. 76/1969) hergeleitet, wonach jede Gemeinde imstande sein soll, ihre Aufgaben innerhalb der örtlichen Gemeinschaft aus eigener Kraft zu erfüllen.

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Schlagwörter

Gemeindegebietsreform, Kommunale Neugliederung, Gemeindestruktur, Raumordnung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltung, Recht

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In: Klagenfurt, (1973) 139 S., Kt.; Tab.; Lit.

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Gemeindegebietsreform, Kommunale Neugliederung, Gemeindestruktur, Raumordnung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltung, Recht

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