Staat und Verfassung bei Ernst Forsthoff.

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SEBI: 79/6072

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Abstract

Das Buch enthält eine umfassende Darstellung der Rechts-, Staats- und Verfassungslehre Ernst Forsthoffs von 1925 bis 1974.Auf dem Hintergrund der situationsbedingten Wandlungen des konkreten Staatsmodells dieses einflußreichen deutschen Rechtslehrers arbeitet der Verfasser die Kontinuität des zugrundeliegenden allgemeinen Staatsbegriffs heraus.Um den geistesgeschichtlichen Hintergrund zu erhellen, zieht er die Staatsbegriffe Hegels, Lorenz von Steins und Carl Schmitts heran.Bei der Untersuchung wird nachgewiesen, daß aus der Priorität dieses Staatsbegriffs eine politische Funktionalisierung des Rechts folgt, die wiederum in einem sepzifischen Verfassungsbegriff normativen Ausdruck findet.Einige der politischen und juristischen Folgen dieser Staatstheorie sind Der Staat ist eine autoritäre politische Einheit, die höchste Instanz auf Erden, deren Funktion es ist, im Innern eines Volkes den Bürgerkrieg unter allen denkbaren Umständen zu verhindern.Dazu bedarf die Staatsführung einer von allen rechtlichen und machtmäßigen Bindungen befreiten souveränen Entscheidung.Dies bedeutet letztlich den Ruf nach dem autoritären Ausnahmezustand. chb/difu

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Staat, Verfassung, Ausnahmezustand, Totalitarismus, Autorität, Nationalsozialismus, Bürgerkrieg, Souveränität, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verfassungsgeschichte

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Frankfurt/Main: Lang (1979), 603 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1978)

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Staat, Verfassung, Ausnahmezustand, Totalitarismus, Autorität, Nationalsozialismus, Bürgerkrieg, Souveränität, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verfassungsgeschichte

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 204