Die kommunale Bauleitplanung als Mittlerin zwischen überörtlicher Raumordnung und Vorhabenzulassung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Die durch § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) begründete Verpflichtung der Gemeinden zur Anpassung ihrer Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wird geläufig als Ausdruck des "mehrstufigen Systems der räumlichen Gesamtplanung" und somit eines hierarchischen Ableitungszusammenhangs verschiedener Planungsentscheidungen angesehen. Der Beitrag möchte demgegenüber im Verhältnis von überörtlicher und örtlicher Planung die bodenrechtliche Funktion der Bauleitplanung als Determinante der Vorhabenzulassung stärker akzentuieren. Denn aus dieser Sicht erklären sich zum einen die Besonderheiten des § 1 Abs. 4 BauGB im Vergleich zu anderen, die Rechtswirkungen von Raumordnungszielen betreffenden Vorschriften. Des Weiteren liefert die zulassungsrechtliche Perspektive wichtige Erkenntnisse über die in der Praxis vielfach zweifelhafte Reichweite der Anpassungspflicht.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 24

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S. 1030-1039

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