Lärmminderungsplanung für Berlin - Aktionsplan. Entwurf.

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Berlin

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ZLB: 4-2009/1678

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Der Lärmaktionsplan ist ähnlich dem FNP eine vorbereitende Planung. Er bereitet Maßnahmen vor, die durch Anordnungen oder Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung durchzusetzen sind. Aktionspläne sind für die Verkehrslärmquellen zu erstellen, nicht aber für Gewerbelärm. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung des Umgebungslärms, sie setzt strategisch auf Vorbeugung und Sanierung an der Quelle. Die Lärmaktionsplanung Berlin erfolgt sowohl rahmensetzend auf gesamtstädtischer Ebene als auch konkretisierend für 12 ausgewählte Konzeptgebiete und 8 ausgewählte Konzeptstrecken. Die Maßnahmen werden nach kurzfristigen Maßnahmen und nach mittel- und langfristigen Maßnahmenoptionen unterschieden. Der Lärmaktionsplan ist als Handbuch zu nutzen. Er enthält grundsätzliche Empfehlungen zur Lärmminderung im Straßenverkehr, einen Katalog kurzfristig durchführbarer Maßnahmen, exemplarische Darstellungen zur Umsetzung straßenräumlicher Maßnahmen, grundsätzliche Empfehlungen und konkrete Maßnahmen zum lokalen Schienenverkehr, Aussagen zu den weiteren Lärmquellen (Flug- und Eisenbahnverkehr), die Definition von "Ruhigen Gebieten" und Aussagen zu möglichen Schutzmaßnahmen.

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120 S.

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