Probleme der Freizeitbebauung.

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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Freizeitbebauung wird zunehmend zu einem Problem der Raumordnung, denn sie konzentriert sich in landschaftlich besonders schönen Gebieten, beeinträchtigt dadurch die Erholungsmöglichkeiten weiter Bevölkerungskreise und belastet darüber hinaus die kommunalen Haushalte. Die am stärksten betroffenen Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern haben mit restriktiven Regelungen auf diese Entwicklung reagiert. In Schleswig-Holstein sind Großvorhaben verboten, sogar eine Landesverordnung über das Zeltwesen ist vorhanden. Baden-Württemberg versucht die Entwicklung durch die Sicherung von Freiräumen zu steuern. Bayern hat in einem Landesentwicklungsprogramm vorweggenommenen Teilprogramm Erholungslandschaft Alpen eine Dreizoneneinteilung entwickelt, nach der in überlasteten Erholungsgebieten (vor allem Oberbayern) Freizeitbebauung grundsätzlich verboten ist, wohingegen sie in wirtschaftlichen Problemgebieten als erwünscht angesehen wird. Um den starken Druck auf die Landschaft durch Freizeitbebauung zu mildern, ist vor allem eine attraktivere Gestaltung des Wohnumfeldes in den Verdichtungsräumen anzustreben.

Beschreibung

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Freizeit, Flächenbedarf, Freizeitwohnung, Wochenendhaus, Fremdenverkehrsgebiet, Raumordnungspolitik, Landesplanung, Bauleitplanung, Ländlicher Raum, Dorfsanierung

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 34 (1976), 1/2, S. 58-78, Lit.

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Freizeit, Flächenbedarf, Freizeitwohnung, Wochenendhaus, Fremdenverkehrsgebiet, Raumordnungspolitik, Landesplanung, Bauleitplanung, Ländlicher Raum, Dorfsanierung

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