Investitionshemmnis Naturschutz? Strittig - Handhabung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Nach Ansicht des Bundesbauministeriums sei die Ausweisung von neuem Bauland für die Gemeinden in den vergangenen Jahren durch rechtliche Anforderungen und Restriktionen, unter anderm aus dem Bereich des Naturschutzrechts und der Regionalplanung, zu einem Hürdenlauf geworden.Die vorhandenen Gesetze reichen eigentlich völlig aus. Bei korrekter (und nicht restriktiver) Handhabung, insbesondere des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums, stehen die Chancen für eine Berücksichtigung der Belange von Grünordnung und Landschaftsplanung ebenso gut wie für eine Verfahrensbeschleunigung. Wer über eine fundierte städtebauliche Rahmenplanung verfügt, dürfte vor dem Hintergrund geltenden Rechts keine Probleme bei der beschleunigten Aufstellung von Bauleitplänen haben. Die Umsetzung der Forderung nach grün- und landschaftsplanerischen Fachbeiträgen hängt allein vom planungspolitischen Wollen ab, d.h. von der konsequenten und qualifizierten Umweltvorsorgeplanung der Gemeinden. (hg)
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Landschaftsarchitektur
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Nr.6
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S.12-14