Grünordnung in ländlichen Gemeinden durch Grünordnungspläne.

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ZZ

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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Die Grün- und Freiflächenplanung wurde in der Vergangenheit bei der Aufstellung von Bauleitplänen meist als sekundär angesehen. Innerhalb von Siedlungsgebieten wurden die Freiflächen jedoch so bedeutsam, dass ihre Nutzungsausweisung und Zuordnung nur im gesamtplanerischen Zusammenhang erfolgen kann. Dabei stellt die Grünordnung ein Teilgebiet der Bauleitplanung dar, das sich aus städtebaulichen und landschaftspflegerischen Schwerpunkten zusammensetzt. Erläuterung der Ziele und Inhalte des Grünordnungsplanes mit Leistungsbeschreibung nach der HOAI und zeichnerischen Darstellungsmöglichkeiten. rr

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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Ländlicher Raum, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Grünordnungsplan, Freiflächenplanung, Planungsprozess, Planzeichenverordnung

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Landkreis 48(1978)Nr.8/9, S.356-358, Abb., Lit., Kt.

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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Ländlicher Raum, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Grünordnungsplan, Freiflächenplanung, Planungsprozess, Planzeichenverordnung

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