Der Antrag im Verwaltungsverfahren.
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1986
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SEBI: 86/833
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Zusammenfassung
Ein Antrag ist jedes an ein anderes Rechtssubjekt gerichtetes Begehren, welches auf ein Handeln, Dulden oder Unterlassen abzielt. Der Autor beschränkt sich auf Anträge, die im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und der Länder geregelt sind. Behandelt werden ausschließlich Anträge, die ein Rechtssubjekt des Privatrechts (z. B. Bürger) an einen Träger öffentlicher Gewalt (z. B. Behörde) auf Erlaß eines Verwaltungsakt (z. B. Bauerlaubnis) bzw. auf Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (z. B. Vergabe von Aufträgen für Straßenbau) stellt. Im 1. Teil werden die Rechtsfolgen des Antrags dargestellt (z. B. Behörde untersucht ihre Zuständigkeit) und die Frage nach den Voraussetzungen konkretisiert, welche dann im 2. Teil behandelt werden. Im 3. Teil wird erläutert, inwieweit eine Rücknahme oder Änderung des Antrags möglich ist und welche Bedeutung Willensmängel (z. B. Antrag auf Grundstück A-Straße statt B-Straße) haben. Abschließend werden im 4. Teil die entwickelten Lösungen auf öffentliche und gemischt-öffentliche Privatrechtsvereinigungen als Antragsteller angewendet. gzi/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1986), 185 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1985)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 502