Die Konvention von Mexiko. Eine Perspektive für die Reform des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens?
Tenea
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Date
2002
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Tenea
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DE
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Berlin
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ZLB: 2003/1975
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DI
RE
RE
Authors
Abstract
Mit der Interamerikanischen Konvention über das auf internationale Schuldverträge anwendbare Recht von 1994 (Konvention von Mexiko) hat die Organisation Amerikanischer Staaten ein in vielfacher Hinsicht innovatives Dokument vorgelegt, welches in seiner Entstehung zwar stark vom Römischen EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht von 1980 (EVÜ) beeinflusst worden ist, oftmals aber eigenständige Wege beschreitet. Dazu zählen nicht nur die Ablehnung des Konzepts der "charakteristischen Leistung", sondern auch die sehr weitgehenden Möglichkeiten der Heranziehung anationalen Rechts - wie der UNIDROIT-Prinzipien und der lex mercatoria -, sowie die vorgeschriebene Zukunftsgerichtetheit der Konventionsauslegung. Anlässlich der anstehenden Überführung des EVÜ in eine europäische Verordnung auf Grundlage des Art. 65 lit. b) EGV beschäftigt sich der Autor mit der Frage, ob die neuen Ansätze der Konvention von Mexiko bei einer Reform des EVÜ Beachtung finden sollten. difu
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XI, 255 S.
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Juristische Reihe TENEA; 19