Zum abfallrechtlichen Umgang mit "HBCD"-haltigen Dämmstoffen. Gefährlicher Abfall nach der Abfallverzeichnisverordnung?
Nomos
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Datum
2017
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Dämmstoffe, die das gesundheits- und umweltschädliche Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, spielen in der Abfallwirtschaft eine erhebliche Rolle. Sie fallen in großen Mengen vor allem bei Bausanierung und Gebäudeabriss an. Bisher wurden diese - sehr heizwertreichen - Dämmstoffe zusammen mit sonstigem Bau- und Siedlungsabfall der Müllverbrennung zugeführt, in der das gesundheits- und umweltschädliche HBCD restlos vernichtet wird. Die jüngste Änderung der Abfallverzeichnisverordnung, mit der HBCD-haltige Abfälle als "gefährliche Abfälle" eingestuft wurden, hat diese Verwertungspraxis rechtlich erschwert, zu erheblichen Entsorgungsproblemen geführt und schließlich, knapp ein Vierteljahr später, zu einer einjährigen Aussetzung der erst am 30.9.2016 in Wirkung getretenen Neueinstufung geführt. Der Beitrag stellt die abfallrechtlichen Hintergründe der Neueinstufung dar, schildert die rechtlichen und abfallwirtschaftlichen Probleme, die sie aufwirft, und berichtet, wie die Länder mit der Problemlage bis zum Inkrafttreten des Moratoriums umgegangen sind. Schließlich werden Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda angedeutet.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 205-215