Rechtsfolgen der Enteignung von Grundbesitz und Wohngebäuden in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990. Die "offenen Vermögensfragen" aus verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Sicht.

Dt. Studien Verl.
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ZLB: 94/1471-4

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RE

Abstract

Als ein historisch einmaliges Phänomen nach der Wiedervereinigung Deutschlands erwies sich die Behandlung der in der DDR durchgeführten Enteignungen. Von den politisch Verantwortlichen wurde bei der Konzeption des Einigungsvertrages am Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung" festgehalten. Heute zeigt sich, daß man sich damit auf ein Problem von ungeahntem Ausmaß eingelassen hat, dessen Lösung und Abwicklung noch Jahre dauern wird.Das Rechtsgutachten des bekannten Verfassungsrechtlers zu dem äußerst komplexen juristischen Sachverhalt umfaßt sowohl eine rechtlichanalysierende Bestandsaufnahme der staatlichen und quasi- staatlichen Eingriffe in das Grundeigentum zu Zeiten der DDR als auch die rechtlichen Probleme des Übergangs in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes. Es soll als Grundlagenarbeit sowohl der Rechtsberatung als auch der Rechtsprechung zur Verfügung stehen. difu

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214 S.

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