Die verfassungsrechtliche Würdigung der Ersatzmutterschaft.

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Bremen

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ZLB: 99/2675

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DI

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1976 wurde in den USA der 1. Fall der Mutterschaft für Dritte bekannt. In Deutschland wurden Anfang der 80er Jahre die ersten außerhalb des Mutterleibs gezeugten Kinder geboren. Seit 1981 gibt es in Deutschland Ersatzmütter, die zwischen 20.000,-- und 30.000,--DM erhalten. Insgesamt besteht eine ablehnende Haltung gegenüber der Ersatzmutterschaft. In der Schweiz und in Österreich ist die Ersatzmutterschaft untersagt, in England sind Ersatzmütterverträge erlaubt aber nicht durchsetzbar. Mit dem Embryonenschutzgesetz soll in Deutschland der Reproduktionsmedizin Grenzen gesetzt werden. Der Bedarf dafür ergibt sich aus möglichen Verletzungen von Grundrechten und verfassungsrechtlich geschützten Werten. kirs/difu

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XLIX, 187 S., Anh.

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