Mietrechtsreform: Analoge Anwendung von § 536 b BGB (ehemals § 539 BGB) bei nachträglich auftretenden Mängeln.

Werner
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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ger

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039

Dokumenttyp

Zeitschriftenaufsatz

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Rechtsprechung und überwiegendes Schrifttum wenden bei nachträglich auftretenden Mängeln § 539 BGB analog an. Danach verliert der Mieter, der die Miete in Kenntnis eines Mangels 3-6 Monate vorbehaltlos zahlt, für Vergangenheit wie Zukunft seine Rechte aus §§ 537, 538, 542 BGB. Ob diese Rechtsprechung nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform fortgesetzt werden kann, wird im Schrifttum unterschiedlich eingeschätzt. In dem Beitrag wird dieser Frage, die erhebliche praktische Bedeutung hat, nachgegangen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 262-263

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