Tauschgerechtigkeit und öffentlich-rechtlicher Vertrag. Zur Auslegung der Angemessenheit im Sinne des § 56 Abs. 1 VwVfG.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2000/3888

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DI

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Abstract

Das Gebot der Angemessenheit gemäß § 56 Absatz 1 VwVfG gehört zu den zentralen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zunächst werden die theoretischen Fundamente des Angemessenheitsprinzips erläutert. Ausgehend von der herkömmlichen Auslegung als Ausprägung des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips wird gefragt, inwiefern die Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung tatsächlich an den Kategorien Zweck und Mittel ausgerichtet wird. Als ähnlich zweifelhaft erweist sich die Bestimmung der objektiv verstandenen Angemessenheit einer Leistung anhand von Zumutbarkeitserwägungen. Rationalitätsdefizite und Rechtsanwendungsprobleme des Angemessenheitsmaßstabs gebieten eine Ausdifferenzierung des Öffentlichen Vertragsrechts durch eine leitbildartige Regelung zulässiger Vertragsinhalte der unterschiedlichen Vertragstypen und ihrer spezifischen Leistungsstörungen. Beispielhaft wird Henkes Gesetzesentwurf zum Subventionsvertrag vorgestellt, wonach die Angemessenheit Ausdruck der ausgleichenden Gerechtigkeit ist. Ausgangspunkt einer Konkretisierung ist ein an dieser prozeduralen Gerechtigkeitstheorie orientierter Maßstab. Als angemessen gilt der sich bei funktionierendem Wettbewerb bildende Gleichgewichtspreis. Der Übertragung dieser Ansätze in das System des Öffentlichen Rechts - insbesondere des Marktabgrenzungsverfahrens - widmet sich der Schlussteil der Untersuchung. goj/difu

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261 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 833