Öffentliche und privaten Akteure im Städtebau. Zur Organisation, Aufgabenverteilung und Optimierung städtebaulicher Planung.

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Bonn

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ZLB: 4-2003/461
ZLB: 4-2004/67
DST: R 200/1125

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DI

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Abstract

Die Organisation der städtebaulichen Planung befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Die Umstrukturierungen betreffen sowohl die innere Struktur der Verwaltungsorganisation als auch die Aufgabenverteilung und Kooperation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den übrigen Akteuren. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit liegt, basierend auf Expertengesprächen und Literaturrecherchen, in der Darstellung und Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen der Organisation städtebaulicher Planung. Als wesentliche Steuerungsgrößen für die Organisationsentscheidungen werden die aktuellen Aufgabenfelder und Akteure der städtebaulichen Planung vorgestellt. Im Anschluss an eine Erhebung der derzeitigen Situation in Großstädten werden die Strukturen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Organisation städtebaulicher Planung erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Darstellung der Handlungsspielräume bei der künftigen Organisation der städtebaulichen Planung. Dabei werden Entscheidungshilfen für die Optimierung der Aufgabenverteilung und Organisationsstrukturen zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass keine einheitliche, optimale und statische Form der Aufgabenverteilung für alle Gemeinden zu erreichen ist, jede Organisationsentscheidung erfordert vielmehr einen Ausgleich zwischen Einzelfall bezogenen Anforderungen und Interessen. Als wesentliche Entscheidungskriterien werden dabei Steuerungs- und Qualifizierungsaspekte, die nachhaltige Sicherung der gemeindlichen finanziellen und personellen Ressourcen, die Wahrung der Rechtssicherheit, die Sicherung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung sowie die Wahrung einer ausreichenden Bürgerbeteiligung und Gemeinwohlorientierung des Handelns herausgestellt. goj/difu

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VII, 176 S.

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Beiträge zu Städtebau und Bodenordnung; 23