Zum Begriff der Sonderabgabe.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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6646-1

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ZLB: Kws 750 ZB 6805

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RE

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Abstract

Die Sonderabgabe supplementiert die Trias von Gemein- und Vorzugslasten als den nachgerade klassischen Abgabentypen der deutschen Rechtsordnung zur Tetrade. Doch auch wenn ihre terminologischen Ursprünge bereits in vorkonstitutioneller Zeit liegen und das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zu ihrer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit schon vor über einem Vierteljahrhundert explizit als „gefestigt" charakterisiert hat, ist der Begriff der Sonderabgabe nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet. Der Identifizierung von dessen einzelnen Merkmalen geht der vorliegende Beitrag auf Basis der diesbezüglichen Judikate des Bundesverfassungsgerichts nach.

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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft

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3

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73-76

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