Diffizile Landesregelung. Städtebauliche Spitzenfinanzierung zur Modernisierung sowie des Ausbaus und der Erweiterung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Nach dem Rückzug des Bundes aus der Modernisierungsförderung und der Aussetzung des Kostenerstattungsprinzips nach § 43 StBauFG hat das Land Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Förderungskonzept der Wohnungsbestandspolitik entwickelt. Das Konzept enthält die Elemente: 1. Modernisierungsförderung nach den Modernisierungsrichtlinien (Mod.R.1986); 2. Förderung des Ausbaus und der Erweiterung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach Nr. 3 der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1984 und 3. Städtebauliche Ergänzungsförderung zur Modernisierung und dem Ausbau von Wohnraum nach Nr. 10 der Städtebauförderungsrichtlinien. Selbstgenutztes Eigentum ist von der Förderung ausgeschlossen. Es werden Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsvoraussetzungen- und -empfänger und Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen zitiert. Berechnungsbeispiele und Verfahrensvorgänge verdeutlichen die Richtlinien. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Land, Mietwohnungsbau, Städtebau, Miete, Berechnungsverfahren, Denkmalpflege, Wohnungsbestand, Modernisierung, Politik, Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 39(1986), Nr.10, S.560, 562-564, 566, 568-569, Lit.
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Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Land, Mietwohnungsbau, Städtebau, Miete, Berechnungsverfahren, Denkmalpflege, Wohnungsbestand, Modernisierung, Politik, Wohnungsbau