Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Abbruch eines noch nicht verbrauchten Privatgebäudes? Gebäudeabriß, um unbebautes Grundstück veräußern zu können. Bundesfinanzhof, Urteil v.6.3.1979 - VIII R 110/74.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs.1 Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude abgerissen wird, um ein unbebautes Grundstück veräussern zu können. -z-
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Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer, Gebäudeabbruch, Grundstücksverkauf, Absetzbarkeit, Werbungskosten, Abrisskosten, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung
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Betr.-Berater 34(1979)Nr.20, S.1020-1021, Lit.
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Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer, Gebäudeabbruch, Grundstücksverkauf, Absetzbarkeit, Werbungskosten, Abrisskosten, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung