Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung dargestellt am Beispiel des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 165 "Westring".
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SEBI: 92/871-4
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Zusammenfassung
Am 01. 08. 1990 trat das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Kraft. Um die UVP in die städtebauliche Planung einzuführen, wurde in der Stadt Recklinghausen die "Projektgruppe UVP" gebildet, die den Versuch unternahm, mit Hilfe eines "integrierten" und somit unselbständigen Verfahrens für bestimmte festzusetzende Umweltbereiche eine erste Einschätzung der Umweltverträglichkeit eines geplanten Vorhabens festzustellen, um durch eine anschließende Bewertung die erforderlichen Vorgaben und Empfehlungen für die Entscheidungsgremien geben zu können. Für den hier dokumentierten "ersten Fall", die Überprüfung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 165 "Westring", wurden die Auswirkungen geplanter Gewerbeansiedlungen u.a. auf die Bereiche Klima, Erholung, Biotope untersucht. ej/difu
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauleitplanung, Gewerbeansiedlung, Nutzung, Natur, Umwelt, Biotop, Klima, Auswirkung, Bebauungsplan, Umweltschutz, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung
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Recklinghausen: (1991), 127 S., Kt.; Abb.
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauleitplanung, Gewerbeansiedlung, Nutzung, Natur, Umwelt, Biotop, Klima, Auswirkung, Bebauungsplan, Umweltschutz, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung