Kosten eines Arbeitsplatzes. (Stand 2015/2016).
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DE
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Köln
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Abstract
Viele Kommunen greifen auf die Pauschalwerte der KGSt zurück und setzen diese für Planungszwecke, nachgehende Kostenbetrachtungen oder im Rahmen von Verträgen mit externen Leistungsempfängern oder Dienstleistern ein. Das vereinfachte Verfahren wird genutzt, wenn keine Werte aus der Kostenrechnung vorliegen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes werden für eine Vielzahl finanzwirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen benötigt. So etwa wenn es darum geht, Produktkosten zur Kalkulation von Entgelten und Gebühren oder für Vergleichszwecke festzustellen; Werte für die Verwaltungskostenerstattung bzw. die Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung zu berechnen oder Investitionsfolgekosten und die finanziellen Auswirkungen von Stellenplanänderungen im Zuge der Finanz- und Haushaltplanung festzustellen. Auch im Rahmen von organisatorischen Veränderungsprozessen werden Informationen über die Kosten eines Arbeitsplatzes benötigt, insbesondere bevor neue Prozesse eingeführt oder Make-or-Buy-Betrachtungen angestellt werden. Die Personalkostentabellen wurden für diese Ausgabe aktualisiert. Diese basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln. Dabei handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine Neuberechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Die Berechnung der Stundenwerte erfolgt nach Tätigkeitsbereichen auf der Grundlage der aktualisierten Werte aus dem KGSt-Bericht 15/2015 "KGSt-Normalarbeitszeit (2015)".
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38 S.
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KGSt-Materialien; 16/2015