Die Integration landespflegerisch-ökologischer Zielsetzungen in die Regionalplanung.

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SEBI: Zs 103
BBR: Z 205
IRB: Z 995
IFL: I 1080/c

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Zusammenfassung

,,Die Entwicklung einer ökologisch orientierten Raumordnung wird in jüngerer Zeit durch ein auch in der Öffentlichkeit zunehmend verbreitetes Umweltbewußtsein gefördert... Die Landespflege sieht sich heute als integrierenden Bestandteil einer umfassenden Raumordnung mit Schwerpunkt im ökologisch-gestalterischen Bereich''. Mit Hilfe des Landschaftsplanes und Landschaftsrahmenplanes bemüht sich die Landschaftspflege, flächendeckende Konzepte für die Ordnung und Entwicklung der Landschaft im Sinne eines ökologisch ausgewogenen und biologisch intakten Lebensraumes zu entwickeln. Landschaftsrahmenpläne sollten in einem besonderen Abstimmungsprozeß zum integrierenden Bestandteil der Raumordnungspläne gemacht werden. Verf. vergleicht die einzelnen Ländergesetze, die zum Teil noch unzureichend geregelt sind.

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Raumordnung, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Raumplanung, Landschaftsplan, Raumordnung, Planung

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Neues Archiv für Niedersachsen, Göttingen (1976), 25 1, S. 17-26

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Raumordnung, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Raumplanung, Landschaftsplan, Raumordnung, Planung

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