Entschädigung und Amtshaftung bei Fehlern im Bauleitplan - und im Baugenehmigungsverfahren.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Haben Eigentümer im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, so können sie nach § 39 j BBauG eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendungen durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplans an Wert verlieren. Nach Ansicht des BGH setzt dieser Entschädigungsanspruch voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen betätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. Der zugrundeliegende Bebauungsplan muss mithin zum Zeitpunkt der Aufwendungen wirksam sein. In § 39 j BBauG soll das Vertrauen in den bestehenden Bebauungsplan geschützt werden. Der Autor setzt sich mit diesem Problemkreis ausführlich auseinander. rh

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Recht, Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Baugenehmigung, Entschädigung, Amtshaftung

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 7(1984)Nr.1, S.20-24, 29-30, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Baugenehmigung, Entschädigung, Amtshaftung

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