Landesentwicklungsbericht 1982. Berichte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemäß § 32 des Landesplanungsgesetzes.
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SEBI: Verw 758-1982-4
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BE
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Zusammenfassung
Nach Pargr.32 des Landesplanungsgesetzes hat die Landesregierung von NRW über die Landesentwicklung in regelmäßigen Abständen zu berichten. Hiermit wird der Landesentwicklungsbericht 1982 vorgelegt. Er gibt Rechenschaft über die Aktivitäten, Initiativen und Vorhaben der Landesregierung seit 1980. Zugleich werden die Aufgaben deutlich, die bis 1985 zu erwarten sind. Nach dem Vorstellen der Leitlinien, nach denen das Handeln ausgerichtet wird, werden die sich daraus ergebenden Schwerpunkte genannt: Arbeit und Wirtschaft, Leben und Umwelt und Bürger und Staat. Daraus abgeleitet müssen folgende Ziele unter den veränderten Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden: Konsolidierung und Anpassung der materiellen Bedingungen, um das Erreichte zu sichern, Konzentration auf Schwerpunkte und Innovationen, um das Land auf die Zukunft einzustellen. hom/difu
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Landesentwicklungsbericht, Landesplanungsgesetz, Bevölkerungsentwicklung, Wohnungspolitik, Sozialpolitik, Stadtentwicklungspolitik, Umweltschutz, Arbeit, Wirtschaftspolitik, Energieversorgung, Landesplanung, Raumordnung, Landesentwicklungsplan
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Düsseldorf: Selbstverlag (1983), 266 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Landesentwicklungsbericht, Landesplanungsgesetz, Bevölkerungsentwicklung, Wohnungspolitik, Sozialpolitik, Stadtentwicklungspolitik, Umweltschutz, Arbeit, Wirtschaftspolitik, Energieversorgung, Landesplanung, Raumordnung, Landesentwicklungsplan
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Schriftenreihe des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen; 45