Der Schutz der Grundrechte in Spanien nach der Verfassung von 1978. Ursprünge, Dogmatik, Praxis.
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SEBI: 84/2617
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Seit Ende 1978 besitzt Spanien wieder eine demokratische Verfassung, und seit Juli 1980 wacht ein Verfassungsgericht über die neue Verfassung. Von dieser Entwicklung ausgehend, werden erste "gesicherte" Aussagen über das neue Verfassungsrecht, seine Auslegung und seine Verwirklichung getroffen. Es wird der Status des spanischen Bürgers behandelt, wie er durch die Grundrechte der Verfassung definiert, durch die Rechtsprechung (namentlich die Verfassungsjudikatur) und die Lehre weiter konkretisiert, durch die bisherige Gesetzgebung ausgestaltet und durch besondere Schutzverfahren gesichert wird. Ziel der Untersuchung ist es, Aufschlüsse über den Grundrechtsstandard in Spanien zu gewinnen, was im Hinblick auf den Beitritt Spaniens zur EG von besonderer aktueller Bedeutung sein dürfte. kp/difu
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Grundrecht, Verfassung, Rechtsschutz, Verfassungsgericht, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Berlin: Duncker & Humblot (1984), 419 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1983)
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Grundrecht, Verfassung, Rechtsschutz, Verfassungsgericht, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Schriften zum öffentlichen Recht; 472