Warendorf als Sitz der Kreisverwaltung nach Vereinigung der Kreise Beckum und Warendorf.

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SEBI: 80/2317-4

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Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Förderung der Leistungskraft der Verwaltung wird 1972 die Vereinigung der beiden Kreise Warendorf und Beckum in Erwägung gezogen.Trotz eines bevölkerungsmäßigen Übergewichts des Kreises Beckum plädiert die Stadt Warendorf für eine Verlegung der neuen Kreisverwaltung nach Warendorf, denn als Entwicklungsschwerpunkt 2.Ordnung im Schnittpunkt der Entwicklungsachsen 2. und 3.Ordnung mit Anbindung an das Oberzentrum Münster bietet die Stadt eine günstige Erreichbarkeit der Verwaltung für die Bevölkerung.Zudem wäre Beckum wirtschaftlich durchaus ohne die Impulse einer Kreisverwaltung lebensfähig, während Warendorfs weitere Entwicklung von Dienstleistungen und damit von der Kreisverwaltung abhängt. lt/difu

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Kreisverwaltung, Gebietsreform, Kreisstadt, Verwaltung, Standort, Kreisplanung, Stadtentwicklungsplanung, Kommunalpolitik, Verwaltungsorganisation

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Warendorf: (1972), 25 S., Kt.; Tab.

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Kreisverwaltung, Gebietsreform, Kreisstadt, Verwaltung, Standort, Kreisplanung, Stadtentwicklungsplanung, Kommunalpolitik, Verwaltungsorganisation

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