Sonderrechte in der Reichsverfassung von 1871 und der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der Idee der abgestuften Integration.

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DE

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Münster

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ZLB: 98/4387

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Anhand der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 und des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), stellt die Untersuchung die Inhalte, Hintergründe und Auswirkungen dieser Sonderrechte dar. Als Sonderrechte gelten alle Ausnahmen von einer einheitlichen Regelung für einzelne Mitglieder des Deutschen Reiches bzw. der EG, die im Verfassungsrecht des Reichs und im Primärrecht der Gemeinschaft zu finden sind. Mit dieser Ausarbeitung werden Parallelen trotz des großen Zeitunterschiedes aufgezeigt. Die in der EG entstandenen Sonderrechte werden erörtert; dazu gehören u.a. Rechte im Post- und Telegraphenwesen, im Heimat- und Niederlassungswesen, im Steuerwesen. Besonders wird auf die Sonderstellung Großbritanniens und Dänemarks eingegangen. Daneben werden Sonderrechte für Württemberg und Preußen angesprochen. Schließlich wird der Begriff der abgestuften Integration unter Bezugnahme auf das Europäische Währungssystem angesprochen. kirs/difu

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XXIX, 172 S.

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