Angleichungstendenzen im deutschen Länderpolizeirecht
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SEBI: 76/2970
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DI
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Abstract
Das Polizeirecht in den Ländern hat in den letzten zwei Jahrzehnten eine Angleichungsprozeß durchgemacht, der unabhängig von spektakulären Geschehnissen und politischem Druck gewesen ist. Diesen Prozeß darzustellen ist Gegenstand der vorliegenden Studie. Zwar gilt noch in einigen Bundesländern der materiell-formelle Polizeibegriff; in der Praxis ist jedoch allgemein eine Hinwendung zur Trennung zwischen Vollzugspolizei und Verwaltungsbehörde zu erkennen. Eine Angleichung in der Polizeipraxis ist auch im Hinblick auf das System der allgemeinen Generalklausel zu sehen. Die polizeilich geschützten Rechtsgüter entsprechen sich in Formulierung und Inhalt; auch der Gefahrenbegriff deckt sich. Ebenfalls übereinstimmend besitzt die Vollzugspolizei kein Verordnungsrecht. Polizeiträger sind in allen Ländern nur noch Bund und Länder.
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Polizeirecht, Verwaltungsvereinheitlichung, Polizei, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Würzburg: (1975), XXXI, 246 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1975)
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Polizeirecht, Verwaltungsvereinheitlichung, Polizei, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung