Akteneinsicht und Geheimhaltung im Verwaltungsrecht. Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen und französischen Verwaltungsverfahrensrecht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 98/1650

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DI

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Abstract

Der Zugang des Bürgers zu den administrativen Akten ist das wichtigste Instrument der Öffnung der Verwaltung gegenüber der Gesellschaft sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Die Verwaltung hat ein besonderes Interesse an der Geheimhaltung. Aus verschiedenen Gründen ist sie aber gehalten, auf ihre Geheimhaltungspflicht zu verzichten, um ihre Steuerungskraft zu behalten. Die Studie zeigt die in beiden Ländern unterschiedliche Durchsetzung von Akteneinsichtsrechten auf. Im französischen Recht ist Gewährung der Akteneinsicht eine dem konkreten Fall nach häufige Pflicht der Behörde, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Im deutschen Verwaltungsrecht werden eine Reihe von selbständigen Akteneinsichtsrechten durch Gesetz gewährt (Einsicht der Beamten in ihre Personalakten und die Auskunft der Betroffenen über gespeicherte Daten). Schließlich geht der Autor auf die Einführung eines allgemeinen Zugangsrechts durch das Umweltinformationsgesetz in Deutschland ein. kirs/difu

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XXVII 710 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 747