Das Enteignungsverfahren nach aargauischem Recht.

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SEBI: 78/850

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Abstract

Die Arbeit beabsichtigt eine umfassende Darstellung des Enteignungsverfahrens nach dem revidierten aargauischen Enteignungsrecht (Baugesetz vom 2. 2. 1971, Achter Teil).Grundlage der Arbeit bildet das Verwaltungsrechtspflegegesetz, das Baugesetz und die dazugehörenden Gesetzesmaterialien und Vollzugsbestimmungen sowie die einschlägigen Bestimmungen in der Gesetzgebung für Gewässerschutz und Kantonstraßen.Berücksichtigung gefunden haben neben der aargauischen Praxis im Verfahren beim Baudepartement, vor der Schätzungskommission und vor dem Verwaltungsgericht auch die herrschende Rechtslehre, die außerkantonale Praxis sowie Verfahrensbestimmungen im eidgenössischen Enteignungsgesetz.Nach einigen wenigen materiell-rechtlichen Erläuterungen zu den 1971 eingeführten Neuerungen im materiellen Enteignungsrecht wird im Hauptteil der Arbeit das Verfahren bei einer formellen Enteignung eingehend besprochen, von der Durchführung der zur Erteilung des Enteignungsrechts notwendigen Prüfungsphase über das Verfahren vor der Schätzungskommission bis zum Vollzug rechtskräftiger Schätzungsentscheide.Gegenstand weiterer Betrachtungen sind ferner die Besonderheiten im Verfahren bei materieller Enteignung.

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Enteignungsverfahren, Baugesetz, Enteignung, Baurecht, Bodenrecht, Verwaltungsorganisation, Planung, Recht, Verwaltung

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Zürich: Schulthess (1976), XXIX, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Enteignungsverfahren, Baugesetz, Enteignung, Baurecht, Bodenrecht, Verwaltungsorganisation, Planung, Recht, Verwaltung

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Zürcher Studien zum Verfahrensrecht; 22