Über das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 21.10.1975 (mit rechtsvergleichenden Anmerkungen).
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Datum
1976
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SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IRB: Z 902
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Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des neuen Naturschutzgesetzes beginnt in Baden-Württemberg ein neuer Abschnitt in der Entwicklung dieser Rechtsmaterie, da das Gesetz erstmals eine "landesrechtliche Vollregelung erfährt". Beabsichtigt ist, mit einer ganzen Reihe von Neuerungen zu einem raschen Abbau der auf dem Gebiet des Umweltschutzes sichtbar gewordenen Lücken beizutragen. Verf. erläutert die einzelnen Abschnitte des Gesetzes und resümiert abschließend, daß die Ausführung zu der Hoffnung berechtigt, "daß sich die Einsicht in die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Naturschutzes und die Bereitschaft zur Mitwirkung an der fortlaufenden Ausformung der Materie und Durchsetzung des neuen Rechts weit mehr als bisher bei Regierung und Parlament, bei Verwaltung, Rechtsprechung und Wissenschaft und bei allen gesellschaftlichen Kräften, die dem Naturschutz dienen, durchsetzen wird".
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Natur und Landschaft, Stuttgart 51 (1976), 1, S. 3-8