Schutz der Meere vor Verschmutzung. Haftung, Strafe und besondere Pflichten durch nationale und internationale Verantwortungsregelungen.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 93/5279

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Zusammenfassung

Wenn die primären Maßnahmen zum Schutz der Meere, nämlich der vorsorgliche Verzicht auf umweltgefährdende Maßnahmen sowie präventive Sicherheitsvorkehrungen bei Unvermeidbarkeit potentiell gefährlicher Maßnahmen nicht greifen, stellt sich die Frage der zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten der Sanktion der Umweltschädigung. Haftungssubjekte sind im marinen Umweltschutz vorwiegend Einzelpersonen, während die Staaten trotz ihrer Pflicht zur Kontrolle und Durchsetzung hinreichender Präventivmaßnahmen in der Regel nicht haften. Der Autor fordert ergänzend zu der privatrechtlichen Haftung eine Haftung der Staaten für den Fall, daß die finanzielle Deckung des Privaten ausfällt oder Haftungsgrenzen überschritten werden. Die bereits bestehenden zwischenstaatlichen Übereinkommen sind sowohl inhaltlich als auch geographisch zu begrenzt, um wirksam zu sein. Anregungen für eine wirksame und interessengerechte internationale Regelung gibt die vorliegende Arbeit. lil/difu

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170 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 112