Erfahrungen mit der Trinkwasser-Verordnung aus der Sicht des Hydrogeologen.
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1982
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
Für die Bereitstellung von einwandfreiem Trink- und Brauchwasser im Sinne der Trinkwasser-Verordnung sind vor allem der Schutz des Grundwassers und die Sanierung anthropogener Belastungsherde eine wesentliche Voraussetzung. Die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassers geht im allgemeinen von dem anthropogenen Anteil seiner Inhaltsstoffe aus. Beim Grundwasser hängt das Ausmaß dieser Gefahr vorwiegend von dem natürlichen Reinigungsvermögen des Untergrundes ab. Daher sind Umfang und Abstände der chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen des Wassers auf die örtlichen hydrogeologischen und hydrochemischen Gegebenheiten abzustimmen. -z-
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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.2, S.79-83, Tab., Lit.