Alte Gewohnheit und Stadtrecht zu Kassel in Erbfällen. Ein Beitrag zur Rezeptionsgeschichte.
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1967
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SEBI: 78/5337
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Der Untersuchungsgegenstand ist das mit "Alte gewonheit und Stadtrecht zu Cassel in erbfellen" und im Untertitel "wan eyne an Testament ader pacta stirbt" überschriebene Kasseler Stadtrecht aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Es ist im Jahre 1730 von Kuchenbecker in seinen Analecta Hassiaca herausgegeben worden. Meist wurde es als eine Privatarbeit des am Schluß genannten Kanonikers Wedekind Bruhan angesehen, obwohl dieser nur als Verfasser der Randglosen angeführt ist und sich das Stadtrecht als im Stadtbuch geschrieben bezeichnet. Seine Übertragung auf zwei zum Kasseler Oberhof gehörende Städte bestätigt jedoch seinen Charakter als offizielles Stadtrecht. Als solches gehört es zeitlich und inhaltlich zur Gruppe der Stadtrechtsreformationen, die zum Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts in einer Reihe von deutschen Städten veranstaltet wurden, um das mittelalterliche Stadtrecht dem sich infolge der Rezeption des römischen Rechts ausbreitenden gemeinen Recht anzupassen. Das Kasseler Stadtrecht beschränkt sich im Gegensatz zu den anderen Stadtrechtsreformationen auf das Intestaterbrecht und das darin implizit enthaltene eheliche Güterrecht. Wichtig ist die Neuherausgabe des Stadtrechts im Anhang der Arbeit nach einer bisher unbekannten Handschrift des 16. Jahrhunderts, da der Druck Kuchenbeckeers unvollständig ist. chb/difu
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Kassel: Bärenreiter (1967), 78 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1967)
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Serie/Report Nr.
Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde; 6Beihefte zur Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde