Geschichte der Raumordnung in der BRD (1949-1989). Prof. Dr. Hans Heinrich Blotevogel, Universität Wien, im Interview.

ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
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Hannover

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1612-3891

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165547-4

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ZLB: Kws 150 ZB 6839

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Abstract

Der Begriff "Raumordnung" war durch den Nationalsozialismus diskreditiert, aber es war in den ersten Nachkriegsjahren auch völlig unklar, was man unter Raumordnung zu verstehen hatte. Die meisten Fachleute favorisierten den Begriff "Landesplanung", denn damit konnte man an die Tradition der zumeist kommunal verfassten Landesplanung der Weimarer Republik anknüpfen. Unstrittig war die Bewältigung der durch den Krieg verursachten drängenden Probleme, vor allem der Wiederaufbau der kriegszerstörten Städte, die Wiederherstellung der Infrastruktur sowie die Milderung der Wohnungsnot, die auch durch die zuströmenden Flüchtlinge und Vertriebenen bedingt war. Dafür erließen die Länder ab 1946 sogenannte Aufbaugesetze, die de facto Planungsgesetze waren. Für die Wiederaufbauplanungen waren die Kommunen zuständig, und erst nach einigen Jahren entwickelten die Länder erste strategische Vorstellungen für eine koordinierte Landesentwicklung. Damit bekam der Begriff "Landesplanung" eine doppelte Bedeutung: erstens als kommunal verfasste Landesplanung (Landesplanungsgemeinschaften in der Tradition der Weimarer Republik) und zweitens als staatliche Landesplanung der Länder. Diese wurde teils als Landesplanung und teils als Raumordnung bezeichnet. Prof. Dr. Hans Heninrich Blotevogel, ehemaliger Leiter des Fachgebiets Raumordnung an der TU Dortmund und zuletzt Professor für Angewandte Geographie, Raumforschung und Raumordnung am Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, ist langjähriges ARL-Mitglied und arbeitet vor allem zu Fragestellungen der Humangeographie und Raumordnung.

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Nachrichten der ARL

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