Der unvermutete Mehraufwand für die Herstellung des Bauwerks. Leistungspflicht und Vergütung bei unterbliebener Vertragsanpassung.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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ZLB: 98/719

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RE

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Abstract

Anhand markanter Gerichtsentscheidungen werden fünf Arten unvermuteten Mehraufwandes dargestellt. Abweichend von der rückblickenden Betrachtung des Richters, versetzt der Verfasser sich gedanklich auf die Baustelle. Um das Bauwerk erfolgreich herzustellen, sieht sich der Unternehmer vor die Notwendigkeit gestellt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen. Der Bauherr bestreitet eine solche Abweichung. Der enge Terminplan läßt keine Zeit, den Streit auszufechten. Muß der Unternehmer in dieser Situation den Mehraufwand leisten, obwohl die entsprechende Mehrvergütung ungeklärt ist? Bleibt ihm sein Anspruch auf Zusatzvergütung erhalten, wenn er ohne die vorherige Klärung leistet? difu

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XIV, 150 S.

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Baurechtliche Schriften; 33