Die finanzielle Inpflichtnahme Privater für den Umweltschutz, dargestellt am Beispiel des Stromeinsparungsgesetzes.
Shaker
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Shaker
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DE
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Aachen
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ZLB: 2000/2703
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DI
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Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Arbeit ist das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz von 1990. Dieses Gesetz - unechtes Subventionsprogramm - gilt trotz fortschreitender Liberalisierung des Strommarktes. Der Schwerpunkt liegt in der Studie auf der verfassungsrechtlich doch bedenklichen Konstruktion des Stromeinspeisungsgesetzes als "Finanzielle Inpflichtnahme Privater", die durch die Liberalisierung des Strommarktes eher verstärkt wird. Die Arbeit behandelt die Formen der Heranziehung des einzelnen zur Erfüllung oder Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Hinsichtlich europarechtlicher Bezüge, versucht die Autorin zu klären, wie sich eine finanzielle Inpflichtnahme Privater für öffentliche Aufgaben zum grundsätzlichen Beihilfeverbot der Art. 92ff des Europäischen Gemeinschaftsvertrages (EGV) und zu Art. 30 EGV verhält. kirs/difu
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XXIV, 202 S.
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